Der Mallorca-Angst-Effekt der Bundesregierung vor „allen“ Reiserückkehrern wurde beschlossen.
Diese Regelung gilt also auch für Rückkehrer aus Niedrig- oder Null-Inzidenzgebieten und Gebieten oder Ländern, die deutlich bessere Werte als Deutschland haben.
Eigentlich ist das Testen zu Corona-Zeiten absolut „selbstverständlich“. Ganz besonders dann wenn man aus Risikogebieten kommt. Was sich nun aber unsere Bundesregierung ausgedacht hat ist schlichtweg ein „genereller Angstaufbau vor Urlaub“ im Allgemeinen. Ganz nach dem Motto, was ich nicht verbieten kann, kann ich so richtig erschweren. Wie macht man das? Ganz klar mit „Angst“. Der „Angst“ davor nicht mehr nach Deutschland zurück zu dürfen. Schade, die Regierung macht so viel richtig und stellt sich selbst ein Armutszeugnis aus.
Dies ist der offizielle Wortlaut:
Ab dem 30.03.2021 haben grundsätzlich alle Personen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis vorzulegen.
Diese Test- und Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob die Beförderung aus einem Risikogebiet stattfindet.
Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik vorgenommen worden sein. Die neue Test- und Nachweispflicht gilt vorerst bis einschließlich 12.05.2021.
Unter den FAQs steht dann auch noch ganz nett:
Was nur so ganz nebenbei erwähnt wird ist:
Antigen-Schnelltests werden anerkannt. Nah wenigstens das.
Nur stellt sich jetzt die Frage:
Wieviel wert sind nun noch Länder-Risiko-Einschätzungen des RKI?
Oh, wie neidvoll schaue ich als Reiseveranstalter immer in die Schweiz und deren Bundesrat. In Punkto Reisen und Reisewarnungen werden gänzlich andere, praxistauglichere Wege gegangen. Gewarnt wird in der Schweiz nur vor Reisen in Länder oder Regionen, die schlechtere Werte haben. Das ist ehrlicher, geht gerne dahin wo es sicherer ist, geht bitte nicht dahin wo es unsicherer ist.